Fahrerlaubnisklassen alt

Fahrerlaubnisklassen neu


1:


leistungsunbeschränkte Krafträder


A:


leistungsunbeschränkte Krafträder

Abbildung: Kraftrad


1a:


Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg

Erwerb der Klasse 1 nur möglich nach mind. 2jährigem Besitz der Klasse 1a und ausreichender Fahrpraxis (mind. 4000 km)

.


Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg "Direkteinstieg" in die unbeschränkte Klasse A ab 25 Jahren möglich

 Abbildung: Kraftrad


1b:


Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit


A1:


Inhalt unverändert

Abbildung: Kraftrad


2:


Kfz über 7.500 kg
Züge mit mehr als drei Achsen


C:


Kfz über 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg

Abbildung: Lkw

CE:

Kfz über 3.500 kg mit Anhänger über 750 kg

Abbildung: Lkw


3:


Kfz bis 7.500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)


B:


Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten

Abbildung: Pkw


BE:


Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt

Abbildung: Pkw mit Anhänger


C1:


Kfz zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit Anhänger bis 750 kg

 Abbildung: Lkw


C1E:


Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten

Abbildung: Lkw mit Anhänger


2,3:


je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen


D:


Kfz mit mehr als 8 Plätzen

Abbildung: Bus


DE:


Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

Abbildung: Bus mit Anhänger


D1:


Kraftomnibusse mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen

Abbildung: kleiner Bus


D1E:


Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten. Der Anhänger darf nicht zur Personenförderung verwendet werden.

Abbildung: kleiner Bus mit Anhänger